Refund Policy (B2B)
Diese Regelungen gelten für Verträge zwischen Kernmetrik und Unternehmern (§ 14 BGB) über Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Business Intelligence. Verbraucher-Widerrufsrechte finden keine Anwendung.
Stand: 18.11.2025 · Anbieter: Kernmetrik, Chausseestraße 86, 10115 Berlin · kernmetrik@gmail.com · +49 30 9138 2470
1. Geltung und Begriffe
- Diese Policy konkretisiert Vertragsklauseln zur Stornierung, Erstattung und Umbuchung unserer Leistungen.
- Projekt: Festpreisvertrag mit definiertem Scope und Meilensteinen.
- Paket: laufende monatliche Begleitung mit definierten Outcomes.
- Audit: eigenständige Festpreis-Analyseleistung.
2. Stornierung und Umbuchung
- Paket (monatlich): kündbar zum Monatsende nach Mindestlaufzeit gemäß Angebot (i. d. R. 3 Monate). Bereits gezahlte Monatsentgelte werden nicht anteilig erstattet, es sei denn, Kernmetrik sagt Leistungen ohne Ersatztermin ab.
- Festpreisprojekt: Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Bei Auftraggeber-Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen und nachweislich angefallene, nicht mehr stornierbare Kosten abgerechnet. Darüber hinaus wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 10 % des Resthonorars fällig, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
- Audit: Stornierung bis 3 Werktage vor Start: 50 % Erstattung; ab 2 Werktagen: keine Erstattung, Umbuchung auf neuen Termin einmalig kostenfrei möglich.
3. Erstattungen und Teilabrechnung
- Meilenstein-Abrechnung: Erstattungen richten sich nach dem Verhältnis erbrachter Teilleistungen zum vereinbarten Gesamtumfang. Abgenommene Meilensteine sind nicht erstattungsfähig.
- Leistungsstörung durch Kernmetrik: Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung (mindestens zwei Versuche) besteht Anspruch auf angemessene Minderung oder Rücktritt hinsichtlich des betroffenen Meilensteins; bereits erbrachte, nutzbare Teilleistungen bleiben vergütungspflichtig.
- Zahlungsweg: Erstattungen erfolgen auf dasselbe Zahlungsmittel wie die ursprüngliche Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Einigung bzw. rechtskräftiger Klärung.
4. Nachbesserung und Mängelrüge
Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Abnahme des jeweiligen Meilensteins, in Textform zu rügen und nachvollziehbar zu beschreiben. Kernmetrik erhält das Recht zur Nachbesserung. Bei zweimaligem Fehlschlagen greifen die gesetzlichen Unternehmerrechte (Minderung/Rücktritt) im oben beschriebenen Rahmen.
5. Nicht erstattbare Leistungen
- bereits abgenommene Liefergegenstände oder Meilensteine
- individuelle Entwicklungsarbeiten, die objektiv nutzbar sind
- Fremdkosten Dritter (z. B. Lizenzen, Cloud-Ressourcen), soweit nicht stornierbar
- Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung oder fehlender Zugänge des Auftraggebers
6. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb zumutbarer Kontrolle ruhen Leistungspflichten für die Dauer der Störung. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet; beide Parteien vereinbaren in guter Treue Ersatztermine. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Verfahren und Fristen
- Erstattungsanträge bitte an kernmetrik@gmail.com mit Vertragsreferenz, Beschreibung und Nachweisen.
- Kernmetrik bestätigt den Eingang binnen 2 Werktagen und teilt das weitere Vorgehen mit.
- Fristen beginnen mit Zugang einer ausreichenden Darlegung.
8. Verhältnis zu AGB und Recht
Diese Policy ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen vor, danach die AGB. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Berlin (sofern zulässig). Verträge richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
9. Ansprechpartner
- Kernmetrik · Chausseestraße 86, 10115 Berlin
- E-Mail: kernmetrik@gmail.com
- Telefon: +49 30 9138 2470